Monika Horvath
Dr.-Rudolf-Noll-Gasse 3/2/3
2230 Gänserndorf
Telefon: 0680 242 83 21
E-Mail: ruempel.moni@gmail.com
ATU68247355
Firmenhomepage:
www.ruempel-moni.com
Geschäftsbedingungen für Aufträge und die Übergabe von Wohnungen oder Häusern der Firma Rümpel Moni
Rechnungsstellung und Zahlungsfälligkeit
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung netto und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen sowie Mahnspesen berechnet.
Beauftragung von Subunternehmen
Rümpel Moni behält sich vor, für bestimmte Arbeiten Subunternehmen zu beauftragen.
Leistungen
Die Firma Rümpel Moni führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt im Interesse des Auftraggebers aus. Zusätzlich entstehende, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, sowie Erweiterungen durch den Auftraggeber, sind gesondert zu bezahlen.
Sauberkeit am Arbeitsplatz
Entrümpelte Räume, Wohnungen und andere genutzte Bereiche wie Stiegenhäuser, Aufzüge und Straßenflächen werden besenrein übergeben.
Haftung
Rümpel Moni haftet ausschließlich für Schäden, die während der Arbeiten durch eine Beschädigung entstehen, und ist entsprechend durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Haftungsausschluss
Die Haftung entfällt, wenn Schäden oder Verzögerungen durch Umstände entstehen, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar sind.
Rechte Dritter
Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Entrümpelungsgut frei von Rechten Dritter ist. Für Verstöße gegen diese Pflicht übernimmt Rümpel Moni keine Haftung.
Eigentumsübernahme
Mit Beginn der Räumung gehen sämtliche Gegenstände, die zu entrümpeln sind, in das Eigentum von Rümpel Moni über. Nachträgliche Ansprüche auf Eigentum oder Inventar sind ausgeschlossen. Nicht verwertbare Gegenstände werden fachgerecht entsorgt und können nicht zurückgefordert werden.
Zusätzliche Arbeiten
Ohne vorherige Vereinbarung sind Mitarbeiter von Rümpel Moni nicht verpflichtet, zusätzliche handwerkliche Arbeiten durchzuführen.
Anzahlungen und Abschlagszahlungen
Falls nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss der Arbeiten sofort in bar zu begleichen. Rümpel Moni behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages vor Beginn der Arbeiten zu verlangen. Bei mehrtägigen Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten gefordert werden.
Schadensmeldungen
Offensichtliche Schäden sind der Firma Rümpel Moni innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu melden, verdeckte Schäden spätestens innerhalb von sieben Werktagen. Schäden werden dokumentiert und der Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet.
Stornierungen
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, gelten folgende Stornogebühren:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten verbindlich für alle Aufträge und dienen der Klarheit und Transparenz im Umgang mit unseren Kunden.