Entrümpelung Wien und Räumungen für Wohnungsräumung, Hausräumung, Verlassenschaftsräumung, Messieentrümpelung in Wien - Gänserndorf und Niederösterreich zum Fixpreis und bestpreis Garantie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rümpel Moni

Monika Horvath
Dr.-Rudolf-Noll-Gasse 3/2/3
2230 Gänserndorf

Telefon: 0680 242 83 21
E-Mail: ruempel.moni@gmail.com
ATU68247355

Firmenhomepage:
www.ruempel-moni.com

Geschäftsbedingungen für Aufträge und die Übergabe von Wohnungen oder Häusern der Firma Rümpel Moni

  1. Rechnungsstellung und Zahlungsfälligkeit
    Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung netto und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen sowie Mahnspesen berechnet.

  2. Beauftragung von Subunternehmen
    Rümpel Moni behält sich vor, für bestimmte Arbeiten Subunternehmen zu beauftragen.

  3. Leistungen
    Die Firma Rümpel Moni führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt im Interesse des Auftraggebers aus. Zusätzlich entstehende, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, sowie Erweiterungen durch den Auftraggeber, sind gesondert zu bezahlen.

  4. Sauberkeit am Arbeitsplatz
    Entrümpelte Räume, Wohnungen und andere genutzte Bereiche wie Stiegenhäuser, Aufzüge und Straßenflächen werden besenrein übergeben.

  5. Haftung
    Rümpel Moni haftet ausschließlich für Schäden, die während der Arbeiten durch eine Beschädigung entstehen, und ist entsprechend durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

  6. Haftungsausschluss
    Die Haftung entfällt, wenn Schäden oder Verzögerungen durch Umstände entstehen, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar sind.

  7. Rechte Dritter
    Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Entrümpelungsgut frei von Rechten Dritter ist. Für Verstöße gegen diese Pflicht übernimmt Rümpel Moni keine Haftung.

  8. Eigentumsübernahme
    Mit Beginn der Räumung gehen sämtliche Gegenstände, die zu entrümpeln sind, in das Eigentum von Rümpel Moni über. Nachträgliche Ansprüche auf Eigentum oder Inventar sind ausgeschlossen. Nicht verwertbare Gegenstände werden fachgerecht entsorgt und können nicht zurückgefordert werden.

  9. Zusätzliche Arbeiten
    Ohne vorherige Vereinbarung sind Mitarbeiter von Rümpel Moni nicht verpflichtet, zusätzliche handwerkliche Arbeiten durchzuführen.

  10. Anzahlungen und Abschlagszahlungen
    Falls nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss der Arbeiten sofort in bar zu begleichen. Rümpel Moni behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages vor Beginn der Arbeiten zu verlangen. Bei mehrtägigen Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten gefordert werden.

  11. Schadensmeldungen
    Offensichtliche Schäden sind der Firma Rümpel Moni innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu melden, verdeckte Schäden spätestens innerhalb von sieben Werktagen. Schäden werden dokumentiert und der Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet.

  12. Stornierungen
    Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, gelten folgende Stornogebühren:

  • Bis zu 3 Tage vor Beginn: 20 % der Auftragssumme
  • Weniger als 3 Tage vor Beginn: 50 % der Auftragssumme
  • Innerhalb von 48 Stunden vor Beginn: 100 % der Auftragssumme
  • Stornierungen, die an einem Wochenende ab Freitag erfolgen und einen Auftrag am folgenden Montag betreffen, werden mit 100 % berechnet.
    Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  1. Arbeiten durch Dritte
    Gesetzlich verbotene Arbeiten führt Rümpel Moni nicht aus, sondern beauftragt dafür qualifizierte Subunternehmen. Diese Arbeiten werden im Angebot entsprechend aufgeführt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten verbindlich für alle Aufträge und dienen der Klarheit und Transparenz im Umgang mit unseren Kunden.